Fakten zum Kiesabbau Bachtellen/Girendorf
Erste Konzessionen
In Tuggen und Wangen wird am Buechberg seit Jahrzehnten Kies abgebaut und Fremdmaterial in die Gruben eingefüllt. Für die Areale Girendorf und Bachtellen waren in den Jahren 1976 und 1978 Kiesabbaubewilligungen (Konzessionen) erteilt worden. Der Abschluss der Auffüllungsarbeiten inkl. Rekultivierung wurde für 1999 vorgegeben. Doch diese Gruben sind auch Anfang 2020 noch nicht wiederhergestellt.
Erstes Verlängerungsgesuch
Ein erstes Verlängerungsgesuch für weiteren Kiesabbau- und Deponiebetrieb nach 1999 führte zu jahrelangen Rechtsverfahren und widersprüchlichen Bewilligungsbeschlüssen der Gemeinden Wangen und Tuggen. Streitpunkt war vor allem die Belastung mit Schwerverkehr auf den öffentlichen Strassen. Deshalb forderte das Verwaltungsgericht die beiden Gemeinden dazu auf, mit der Betreiberin KIBAG eine gemeinsame Lösung zu vereinbaren.
Öffentlich-rechtlicher Vertrag 2008
Im August 2008 unterzeichneten die Gemeinderäte Tuggen und Wangen mit der KIBAG einen öffentlich-rechtlichen Vertrag für die Verlängerung der Bewilligungen. Das Ganze verlief im Geheimen, ohne amtliche Publikation und Auflageverfahren. In der Zeitung wurde nur bekanntgegeben, es sei nun eine Lösung gefunden worden.
Wichtige Vertragsinhalte waren:
– schnellstmögliche Erstellung einer Werkstrasse in Tuggen
– Modalsplit: mindestens 60% Schiffs- und maximal 40% Strassenanteil
– Beendigung des Kiesabbaus Bachtellen und Girendorf bis spätestens 31.12.2013
– Rückbau der Werkanlagen am See bis spätestens 31.12.2014
– Abbruch des oberirdischen Förderbands bis spätestens 31.12.2016
– Beendigung der Wiederauffüllung bis spätestens 31.12.2017
– Beendigung der Rekultivierung bis spätestens 31.12.2020
– Werköffnungs- und Betriebszeiten
– Vorantreiben und Festsetzung der Richtplanung Buechberg (bis heute nicht erfolgt)
Missachtete Vertragsbestimmungen und 3 Verlängerungsgesuche nach Ablauf
Alle Fristen des öffentlich-rechtlichen Vertrags sind für Abbau und Deponie bereits verwirkt, aber die Betreiberin füllt laufend – unbehelligt von den zuständigen Behörden – weiter Fremdmaterial in die Grube Bachtellen ein – mit hohen Immissionen.
Nachdem dieser Weiterbetrieb von Anwohnern mehrfach als illegal beanstandet worden war, stellte die KIBAG gestaffelt 3 nachträgliche Verlängerungsgesuche, die alle nicht rechtskräftig bewilligt sind:
– 2017 für eine Verlängerung bis Ende 2018
– 2018 für eine Verlängerung bis Ende 2019
– vor Weihnachten 2019 für eine Verlängerung bis Ende 2025
Als Begründung für die Fristverlängerungsgesuche „Auffüllung Grube Bachtellen“ gibt die KIBAG u.a. an, die Gestaltung Nuolen See habe die Auffüllung verzögert. Die noch ungeklärte Neugestaltung Nuolen See hat jedoch keinerlei Einfluss auf die Kiesgrube. Zudem entstand die Verzögerung in Nuolen, weil das Gewässerschutzgesetz mit der vom Bundesgericht verbotenen, ehemaligen Planung verletzt würde. Da Ende 2020 der öffentlich-rechtliche Vertrag abgelaufen ist und sämtliche Einsprachen und Beschwerden betr. Fristverlängerungsgesuche für die Deponie Bachtellen hängig sind, hat die Gemeinde Tuggen der KIBAG AG im Dezember 2020 eine superprovisoriche Massnahme ohne Endfristen, Umweltverträglichkeitsprüfungen etc. erlassen. Gegen diesen superprovisorischen Erlasse haben wir gemäss Rechtsmittelbelehrung der Gemeinde fristgerecht Einsprache erhoben. Da es für uns jedoch nicht nachvollziehbar ist, dass der Gemeinderat selbst über seinen gefällten Entscheid befindet, haben wir gleichzeitig eine Beschwerde an den Regierungsrat eingereicht. Der Regierungsrat hat im März mit dem RRB 199/2021 entschieden, dass unsere Beschwerde abgewiesen wird und an die Vorinstanz (Gemeinde Tuggen) weitergeleitet wird.
Hängige Einsprachen und Beschwerden
Gegen die drei Fristverlängerungsgesuche der KIBAG wurden Einsprachen und Verwaltungsbeschwerden bis und mit Bundesgericht eingereicht. Diese sind im August 2021 immer noch hängig.
Auch gegen die zusätzlichen Gesuche um die Erteilung einer neuer Abbaubewilligung für das Gebiet Bolenberg (Juni 2017) und um eine andere Endgestaltung der Grube Bachtellen (März und September 2018) sind Einsprachen beim Gemeinderat Tuggen hängig. Er hat diese Gesuche bis August 2021 noch nicht behandelt.
Erst 10 Jahre nach dem öffentlich-rechtlichen Vertrag, der zum schnellstmöglichen Bau einer Werkstrasse verpflichtet hat, wurde im März 2018 ein Baugesuch für eine KIBAG-Werkstrasse aufgelegt. Da auch mit diesem Vorhaben vor allem der Gewässerschutz verletzt würde und die Linienführung der bisherigen Richtplanung widerspricht, wehrten sich mehrere Einsprecher gegen das Gesuch. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Beschwerde gutgeheissen, daraufhin wurde das Baugesuch zur Neubehandlung an den GR Tuggen zurückgewiesen. Im Januar 2021 hat die KIBAG AG ein neues Baugesuch für eine Werkstrasse, das erste Gesuch aber nicht zurückgezogen. Gegen das 2. Baugesuch ist ebenfalls eine Einsprache hängig.
Forderungen, Beanstandungen
Unter anderem verlangen die Einsprecher Akteneinsicht in die früheren Sanierungs-/Rekultivierungspläne und sie beanstanden die in der Planung mehrfach ersichtliche Inkaufnahme von Grundwasserschutzverletzungen.
Das Gesuch für die Änderung der Auffüllung Bachtellen fordert die Bewilligung für das Einbringen von gigantischen 2.9 Mio m3 Aushub über ca. 25 Jahre. Mittels Pumpen will die KIBAG das Niederschlagswasser zum Golfplatz und von dort in den Zürichsee ableiten. Dies widerspricht der Gewässerschutzverordnung (GSchV). Diese verlangt, dass sämtliches Niederschlagswasser auf dem Grubenareal versickern kann und so die laufende Erneuerung des Grundwassers garantiert. Weiter fehlt ein Versicherungsnachweis und man will sich offenlassen, allenfalls gar keine Werkstrasse zu bauen.
Ohne Gegenleistung zugunsten der belasteten Gemeindebevölkerung und der Nachbargemeinden würden mit den pauschal verlangten Fristverlängerungen die aktuell illegalen Vorkehrungen und Vertragsverletzungen (u.a. die vertragswidrig nicht abgebrochenen Werkgebäude und das nicht entfernte oberirdische Förderband in Nuolen) wieder rechtens. Es besteht auch keine Transparenz über die kurz-, mittel- und langfristigen Vorhaben der KIBAG und deren Folgen für die betroffenen Bewohner.
Unhaltbare Zustände, behördliches Wegschauen
Obwohl rechtskräftige Bewilligungen fehlen, wurden in der Grube Girendorf weiterhin Veränderungen vorgenommen und in der Deponie Bachtellen aufgefüllt, bei gleichzeitigem, rechtsverletzendem ständigem Abpumpen und Ableiten von Wasser. Entsprechende Plangrundlagen bleiben geheim, evtl. sind solche gar nicht vorhanden und es wird einfach drauflos aufgefüllt.
Die zuständigen Gemeinderäte von Tuggen verweigern das Gespräch und die verlangte Akteneinsicht, erwarten aber blindes Vertrauen und Duldung.
Die Bewilligungsbehörden müssen den Bruch von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen aber zwingend sanktionieren. Möglicherweise erwachsen aus den Vorfällen am Buechberg auch strafrechtliche Konsequenzen. Die Öffentlichkeit muss sich einschalten, wenn die zuständigen Behörden und Ämter ihre Pflichten so offensichtlich nicht erfüllen wollen.
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Unsere Ziele
– Als Betroffene streben wir eine schnellstmögliche Entlastung von den Betriebs-Im-
missionen aus dem Kiesabbau und den Deponien an.
– Sämtliche Vertragsvereinbarungen und Gesetze sind einzuhalten.
– Zum Schutz unserer schönen Natur am Buechberg und unserer Ressourcen streben
wir eine nachhaltige, bestmögliche Rekultivierung der bestehenden Gruben an.
Deshalb schlagen wir für die Richtplanung und spätere Anpassung des Zonenplans
die Streichung der Abbau- und Deponiezonen am Buechberg vor. Auch sogenannt
‘unverschmutzter Aushub’ kann nie vollständig kontrolliert werden. Er birgt immer die
Gefahr, dass später einmal giftiges Sickerwasser von der Deponie ins Grundwasser
gelangt.
– Die bestehenden Gruben sollen deshalb grossflächig aufgeforstet werden. So kön-
nen die hässlichen Narben in der Landschaft verheilen – und es braucht kein risiko-
behaftetes Einbringen von Fremdmaterial mehr. Wald ist der beste Grundwasser-
schutz – er könnte sogar den zu tiefen Materialabbau in der notwendigen Kies-
Schutzschicht mit einfachsten Mitteln und für alle Zeit heilen.
– Die noch unangetastete Landwirtschaftsfläche ist unbedingt beizubehalten.
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Weitere Infos
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